Ab 1. Oktober 2026, 9 Uhr, nimmt das Land Niederösterreich Anträge für die Förderschiene „digi Investition“ im Impulsprogramm digi4Wirtschaft an. Das Land und die Wirtschaftskammer NÖ finanzieren das Programm je zur Hälfte, insgesamt stehen 2 Millionen Euro bereit. Die Förderung ist inhaltlich großzügig, aber enger gefasst, als der Name vermuten lässt: Gefördert wird nicht Digitalisierung im Allgemeinen, sondern die bessere Nutzung von Daten, die im Betrieb schon vorhanden sind.
Die Förderung in Zahlen
- 20 Prozent der förderbaren Kosten als Zuschuss, höchstens 25.000 Euro pro Unternehmen
- förderbare Projektkosten von mindestens 5.000 Euro
- Umsetzung innerhalb von 12 Monaten, eine Verlängerung ist auf Antrag möglich
- ein gefördertes Vorhaben pro Unternehmen
- Anträge ab 1. Oktober 2026, 9 Uhr, solange das Budget reicht
Bei Finanzierungsbedarf kann zusätzlich die NÖBEG eine Haftung für einen Bankkredit übernehmen. Mit Förderungen außerhalb von digi4Wirtschaft lässt sich das Programm nicht kombinieren. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe, andere De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre müssen Sie im Antrag angeben.
Wer einreichen kann
Antragsberechtigt sind Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus Verkehr, Handel, Dienstleistung, Industrie und Produktion. Das Unternehmen braucht eine aktive Gewerbeberechtigung am Standort des Projekts in Niederösterreich, seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt im Land und muss dort zum Zeitpunkt des Antrags seit mindestens zwei Jahren tätig sein.
Ausgeschlossen sind unter anderem Banken, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und die landwirtschaftliche Primärproduktion.
Was gefördert wird und was nicht
Das Programmdokument nennt als Einsatzbereiche Einkauf, Logistik, Produktion, Personal, Kundenservice, Vertrieb und Rechnungswesen und erwähnt ausdrücklich künstliche Intelligenz und Datenanalyse. Voraussetzung ist, dass die Daten bereits digital vorliegen und das Projekt sie in die täglichen Abläufe einbindet.
Förderbar sind Software (auch Lizenzen und Abonnements für 36 Monate), Hardware an einem Standort in Niederösterreich, externe Dienstleistungen wie die Entwicklung von Schnittstellen und eine Pauschale von 10 Prozent der Investitionskosten für die eigenen Mitarbeiter.
Genauso deutlich ist die Liste dessen, was nicht gefördert wird:
- IT-Grundausstattung wie Firewall, Virenschutz, Backup-Server, Netzwerk, Verkabelung, VoIP-Telefonanlage, Betriebssysteme oder Microsoft Office
- ein neues CRM- oder ERP-System als Insellösung
- Lizenzen und Abos, etwa für KI-Sprachmodelle, ohne Einbindung in die Abläufe
- Ersatzinvestitionen, Reparaturen und gebrauchte Geräte
- eine Website, ein Webshop oder eine Buchungsplattform für sich allein
- ein Digitalisierungskonzept ohne Umsetzung
Für viele Betriebe heißt das: Ein neuer Server oder eine neue Software allein reicht nicht. Wird die Anschaffung aber Teil eines Projekts, das Daten aus mehreren Systemen zusammenführt und im Alltag nutzt, passt sie genau ins Programm.
Drei Beispiele, die in das Programm passen
1. Zentrale Datenplattform mit Auswertung
Ein Betrieb führt die Daten aus Warenwirtschaft, Buchhaltung, Zeiterfassung und Kassen oder Maschinen auf einer gemeinsamen Datenplattform zusammen und wertet sie aus, etwa nach Auslastung, Deckungsbeitrag oder Lagerumschlag, statt sie in getrennten Programmen liegen zu lassen. Die Hardware dafür, auch ein neuer Server an einem Standort in Niederösterreich, kann Teil des Projekts sein. Förderbar sind die Datenbank- und Auswertungssoftware, die Anbindung der Datenquellen und die nötige Hardware. Nicht gefördert werden Betriebssystem, Serverlizenzen, ein reiner Backup-Server, geleaste Geräte und der Austausch eines alten Servers, denn das gilt als IT-Grundausstattung oder Ersatzinvestition.
2. Branchensoftware mit Auswertung
Ein Handwerksbetrieb führt eine Branchensoftware für Aufträge und Einsatzplanung ein, verbindet sie über Schnittstellen mit Buchhaltung, Lager und Kundendaten und wertet die Daten aus: Nachkalkulation mit Deckungsbeitrag pro Auftragsart, Prognose der Auslastung für die nächsten Wochen und des Materialbedarfs. Diese Auswertung ist der Kern des Projekts, nicht die Software selbst. Förderbar sind die Software, Lizenzen für 36 Monate, die Entwicklung der Schnittstellen und die Auswertung. Das Programm verlangt ausdrücklich, dass Datenmanagement- und Analysetools nachweisbar Teil des Projekts sind. Eine Branchensoftware ohne Auswertung gilt als Standardlösung oder als ERP-Erweiterung im Sinne einer Insellösung und wird nicht gefördert.
3. KI im ERP-System: Lager, Aufträge und Buchhaltung verbinden
Ein Handelsbetrieb führt Aufträge aus dem ERP, den Lagerbestand und die offenen Posten der Buchhaltung in einer gemeinsamen Auswertung zusammen. Die KI erkennt, welche Artikel in den nächsten Wochen knapp werden und welche Kunden regelmäßig spät zahlen, und schlägt Bestellungen vor. Förderbar sind die Schnittstellen, die Auswertungssoftware und die Einrichtung durch den Dienstleister. Wie das bei uns aussieht, lesen Sie unter KI im ERP-System.
Ob ein konkretes Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Fachjury des Landes. Die Beispiele zeigen, welche Art von Projekt das Programm sucht.
So läuft die Antragstellung
- Vorhaben beschreiben: Auf der Programmseite des Landes stehen eine Vorlage für die Projektbeschreibung und eine Projektkostenaufstellung zum Download.
- Angebote einholen: Dem Antrag liegen die Angebote der Lieferanten und Dienstleister bei.
- Antrag stellen: ab 1. Oktober 2026, 9 Uhr, im Wirtschaftsförderungsportal des Landes. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von drei Wochen nachgereicht werden, sonst wird der Antrag nicht weiter bearbeitet.
- Erst dann bestellen: Vor dem Antrag darf nichts bestellt oder beauftragt werden, sonst ist das Projekt nicht mehr förderbar.
Eine Fachjury bewertet die Anträge laufend. Laut Land zählt vor allem die Qualität der Projektbeschreibung, nicht allein der Zeitpunkt des Eingangs. Rechnerisch reichen 2 Millionen Euro für rund 80 Projekte mit dem vollen Zuschuss von 25.000 Euro. Wir rechnen damit, dass das Budget nach etwa einem Monat ausgeschöpft ist. Reichen Sie deshalb so früh wie möglich ein.
Wer noch keine konkrete Idee hat, findet bei der Wirtschaftskammer NÖ zwei weitere Angebote aus demselben Programm: die Workshops „digi Kickstart“ und die geförderte Beratung „digi Assistent“ mit bis zu 3.300 Euro Zuschuss.
Wir prüfen Ihr Vorhaben
Im kostenlosen Erstgespräch von 15 Minuten schauen wir uns Ihre Idee an und sagen Ihnen offen, ob sie zu digi4Wirtschaft passt. Wenn ja, erstellen wir das Angebot für Ihren Antrag. Jetzt Termin buchen. Alle Bedingungen und Unterlagen finden Sie auf der Programmseite des Landes Niederösterreich.
Aus unserem Büro

Vor einiger Zeit durften wir gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner und seiner Delegation sowie dem Kremser Vizebürgermeister Florian Kamleitner die aktuellen IT-Security-Herausforderungen rund um NIS-2 in unserem Büro besprechen.


