Bis -50%

Was ist der Reparaturbonus?

Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des österreichischen Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten. Dadurch soll ein nachhaltiger Umgang mit wertvollen Ressourcen geschaffen werden. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ zur Verfügung. Durch diese Förderung, erhalten Privatpersonen einen 200 Euro Reparaturbonus für die Reparatur von veralteten Elektrogeräten.

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Wie funktioniert der Reparaturbonus?

Anfrage Computer Bildschirm mit Reparatur-Anfrage Tool von IT Kaufmann Reparatur-Anfrage erstellen 1. Reparatur-Anfrage Sie füllen unser Reparatur-Formular aus Einsendung Kaputtes, privates Elektrogeraet einsenden fuer Reparaturbonus 2. Gerät einsenden Danach senden Sie uns das Gerät mit dem kostenlosen Versandetikett zu uns Installation Reparatur-Angebot per E-Mail erhalten und bis zu 50% der Kosten werden gefördert 3. Angebot erhalten Wir senden Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Gerät. Wenn Sie dieses annehmen, erhalten Sie bis zu 50% der Kosten gefördert. Reparatur Kaputtes Elektrogeraet wird repariert und nach Rechnungsbegleichung zurueck geschickt 4. Reparatur Ihr Gerät wird repariert und nach bezahlen der Rechnung kostenlos zu Ihnen zurückgesendet.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Reparaturbon beantragt werden, welcher für eine Reparatur genutzt werden kann. Sobald dieser Reparaturbon beim Reparaturbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.

Was kann mit dem Reparaturbonus gefördert werden?

Geförderte Reparaturen

Gefördert wird die Reparatur für Reparaturarbeiten von Elektro und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, welche mit Netzkabel, Akku oder Batterie betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Somit sind Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst.

Ausschlussgründe von der Förderung

Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Geräts. Ebenso ausgenommen ist der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät. Des Weiteren müssen sich die Geräte in privatem Eigentum befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Noch nicht sicher, ob ihr Elektronikgerät gefördert wird?

Eine vollständige Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Reparaturbonus finden Sie unter folgenden Verlinkungen.

Computer Reparatur bei der Elektronik getauscht wird

Noch nicht überzeugt?

Haben Sie Fragen zum Antrag des Reparaturbonusses oder brauchen bei einem Schritt Hilfe? Wir sind Ihnen gerne behilflich.